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   BFH, 26.06.1970 - III R 98/69   

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https://dejure.org/1970,467
BFH, 26.06.1970 - III R 98/69 (https://dejure.org/1970,467)
BFH, Entscheidung vom 26.06.1970 - III R 98/69 (https://dejure.org/1970,467)
BFH, Entscheidung vom 26. Juni 1970 - III R 98/69 (https://dejure.org/1970,467)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Tantiemen - Gratifikationen - Gewinnabhängige Ansprüche - Bilanzaufstellung - Geschäftsjahr des Unternehmens - Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 99, 547
  • BStBl II 1970, 735
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 10.05.1968 - III R 112/67

    Tantiemeanspruch - Gewinnabhängigkeit - Ausschüttung in Mindesthöhe -

    Auszug aus BFH, 26.06.1970 - III R 98/69
    Das Urteil des BFH III R 112/67 vom 10. Mai 1968 (BFH 93, 11, BStBl II 1968, 703) behandle einen anderen Sachverhalt.

    Der Senat hat in dem Urteil III R 112/67 (a. a. O.) entschieden, daß ein Tantimeanspruch, der nicht nur gewinnabhängig ist, sondern auch davon abhängt, daß der Gewinn ganz oder teilweise oder in bestimmter Mindesthöhe ausgeschüttet wird, am Bewertungsstichtag, an dem der Beschluß der Hauptversammlung über die Gewinnverteilung (Gewinnverwendung) noch nicht vorliegt, aufschiebend bedingt und deshalb nach § 4 BewG nicht anzusetzen sei.

    Das FG ist also nicht von dem Urteil III R 112/67 (a. a. O.) abgewichen, wenn es die dort ausdrücklich offengelassene Frage, ob diese Bedingung bereits am Stichtag eingetreten war, bejaht.

    Wie der Senat bereits in dem Urteil III R 112/67 (a. a. O.) ausgeführt hat, hat der RFH in einer Reihe von Urteilen entschieden, daß ein Anspruch, der von der Erzielung von Gewinnen abhängig ist, zwar aufschiebend bedingt sei, daß aber die Ungewißheit über den Eintritt der Bedingung, nämlich die Ungewißheit darüber, ob ein Gewinn erzielt sei, bereits am Schluß des Wirtschaftsjahrs beseitigt sei.

  • BFH, 15.12.1967 - III 225/64

    Bewertung von Tantiemeansprüchen nach den Vorschriften über die Bewertung von

    Auszug aus BFH, 26.06.1970 - III R 98/69
    Der Umstand, daß noch Lohnsteuer von der Gratifikation einzubehalten sei, rechtfertige nach dem BFH-Urteil III 225/64 vom 15. Dezember 1967 (BFH 91, 423, BStBl II 1968, 338) keine niedrigere Bewertung.
  • BFH, 11.10.1968 - III 246/64

    Erhebung von Vermögensteuer unter Berücksichtigung von Gewinnen eines stillen

    Auszug aus BFH, 26.06.1970 - III R 98/69
    Dieser Auffassung hat sich der Senat in dem Urteil III 246/64 vom 11. Oktober 1968 (BFH 94, 261, BStBl II 1969, 123) hinsichtlich der Frage, wann der Anspruch des stillen Gesellschafters auf seinen Anteil am Gewinn entstanden ist, ausdrücklich angeschlossen.
  • BFH, 17.12.1997 - I R 70/97

    VGA bei Vergütungen an beherrschenden Gesellschafter

    Der Anspruch auf Gewinntantieme entsteht mit Ende des Geschäftsjahres und wird mit Feststellung des Jahresabschlusses fällig (vgl. Scholtz/Schneider, a.a.O., § 35 Rdnr. 183; Hachenburg, a.a.O., § 35 Rdnr. 220; Geßler/Hefermehl/Gerhardt/Kropff, Aktiengesetz, § 86 Rdnr. 11; Sudhoff, Gesellschaftsvertrag der GmbH, 1992, S. 242; vgl. auch BFH-Urteil vom 26. Juni 1970 III R 98/69, BFHE 99, 547, BStBl II 1970, 735).
  • BFH, 18.12.2002 - I R 11/02

    Aktivierung von Zinsansprüchen aus Genussrechten

    bereits am Bilanzstichtag der verpflichteten Gesellschaft entstehen und deshalb bei der Festsetzung der Vermögensteuer auf einen späteren Stichtag zu berücksichtigen sind (BFH-Urteil vom 26. Juni 1970 III R 88/69, BFHE 99, 547, BStBl II 1970, 735).
  • BFH, 21.07.1972 - III R 147/71

    Verpflichtung einer Kapitalgesellschaft - Zahlung von Tantiemen -

    Er hat in dem Urteil III R 98/69 vom 26. Juni 1970 (BFH 99, 547, BStBl II 1970, 735) entschieden, daß gewinnabhängige Ansprüche auf Tantieme dem Grunde nach nicht erst im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung, sondern schon am Ende des Geschäftsjahres des Unternehmens entstehen und daß dies in der Regel auch für den Anspruch eines Vorstandsmitglieds einer AG auf Gratifikationen gelte, deren Höhe der Aufsichtsrat unter Beachtung des § 77 AktG 1937 nach eigenem Ermessen jährlich neu festsetze.

    Der Anspruch der Vorstandsmitglieder und der übrigen leitenden Angestellten auf Tantieme ist danach nicht nur wie im Falle des Urteils III R 98/69 (a. a. O.), gewinnabhängig.

    Der Senat ist jedoch der Auffassung, daß auf diesen Fall die in diesem Urteil entwickelten Grundsätze anzuwenden sind, weil nach den getroffenen Vereinbarungen das Ermessen des Organs der AG nicht so stark eingeschränkt ist wie im Fall des Urteils III R 98/69 (a. a. O.).

  • BFH, 17.04.1985 - II B 66/84

    Vermögensbesteuerung - Ansatz von Kapitalforderungen

    Dies gilt auch dann, wenn die Höhe des Anspruchs am Stichtag noch nicht endgültig feststeht (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juni 1970 III R 98/69, BFHE 99, 547, BStBl II 1970, 735).

    Eine Divergenz zwischen den Entscheidungen des BAG in NJW 1974, 663 und des BFH in BFHE 99, 547, BStBl II 1970, 735 liegt demnach nicht vor.

  • FG München, 11.12.2001 - 6 K 3656/98

    Zur (phasengleichen) Aktivierung von Ansprüchen auf Genussrechtsvergütungen;

    Ein Anspruch, der von der Erzielung eines Gewinnes abhängig ist, sei nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. Juni 1970 III R 98/69, BFHE 99, 547 , BStBl II 1970, 735 zwar aufschiebend bedingt, die Ungewissheit darüber, ob ein Gewinn erzielt sei, sei aber bereits am Schluss des Wirtschaftsjahrs beseitigt.
  • BFH, 23.04.1992 - II R 40/88

    Berücksichtigung von im voraus beschlossener Gewinnausschützung bei

    Dasselbe gilt für gewinnabhängige Ansprüche auf Tantiemen, Gratifikationen usw. Auch sie entstehen dem Grunde nach nicht erst im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung, sondern schon am Ende des Geschäftsjahres des Unternehmens (BFH-Urteile vom 21. Juli 1972 III R 147/71, BFHE 106, 551, BStBl II 1972, 872, und vom 26. Juni 1970 III R 98/69, BFHE 99, 547, BStBl II 1970, 735).
  • BFH, 25.02.1972 - III R 16/71

    Vereinbarung der Parteien - Aufschiebende Bedingung - Ungewisses zukünftiges

    Dementsprechend entstehen die gewinnabhängigen Tantiemeansprüche nicht erst mit der Aufstellung der Bilanz, aus der sich der Gewinn ergibt, sondern ebenfalls schon mit dem Ende des Geschäftsjahres, in dem der Gewinn erzielt wurde (BFH-Entscheidung III R 98/69 vom 26. Juni 1970, BFH 99, 547, BStBl II 1970, 735).
  • FG Baden-Württemberg, 28.09.2000 - 3 K 239/98
    Die hier fraglichen Ansprüche der Gesellschafter auf Gewinntantieme sind mit Ende des jeweiligen Geschäftsjahres entstanden und wurden mit Feststellung des Jahresabschlusses für das jeweils abgeschlossene Geschäftsjahr fällig (vgl. Scholtz/Schneider, Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, 8. Aufl., § 35 Rdnr. 183 sowie BFH-Urteile vom 26. Juni 1970 III R 98/69 , BStBl II 1970, 735 und vom 17. Dezember 1997 I R 70/97 , BStBl II 1998, 545).
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